Unsere Satzung
A. Allgemeines
§ 1 Name, Sitz
(1) Der Verein führt den Namen „Deutsche Arbeitsgemeinschaft für Psychosoziale Onkologie e.V.“, Abkürzung „dapo“.
(2) Sitz des Vereins ist Wiesbaden. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Zweck des Vereins
(1) Zweck des Vereins ist die Förderung der psychoonkologischen Arbeit in Beratung, Therapie und Forschung.
(2) Der Satzungszweck wird verwirklicht durch interdisziplinären wissenschaftlichen Erfahrungsaustausch, insbesondere durch Arbeitstagungen, Fortbildungsveranstaltungen, gutachterliche Stellungnahmen, Vermittlung von Therapie- und Institutionsberatung.
(3) Fürsorge für die Belange der psychoonkologisch Tätigen.
§ 3 Gemeinnützigkeit
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
§ 4 Vereinsmittel
(1) Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als solche keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
(2) Mitglieder dürfen keine Gewinnanteile erhalten oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
(3) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 5 Auflösung des Vereins
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder an eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung zur Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege mit der Auflage es für die psychoonkologische Betreuung von Krebspatienten und deren Angehörigen zu verwenden.